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Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Beteiligung. Sollten Sie nicht finden, was Sie suchen, zögern Sie nicht uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.
Die MBGen sind wettbewerbsneutrale und nicht-gewinnorientierte Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft. Gesellschafter der MBGen sind Bürgschaftsbanken, Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie diverse Berufsverbände. Die MBGen sind in die Gewerbeförderung von Bund und Land eingebunden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die MBG übernimmt stille Beteiligungen, eine Sonderform des sogenannten "Mezzanine-Kapital", zur Verbesserung der Haftkapitalbasis für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben tragfähig sind.
Die Beteiligung kann direkt vom Existenzgründer / Unternehmen beantragt werden. Neben dem MBG-Antrag sind, abhängig vom Beteiligungsprogramm, weitere Unterlagen einzureichen.
Bei einer MBG-Beteiligung sind grundsätzlich keine Sicherheiten zu stellen. Eine Ausnahme stellt die Übernahme einer persönlichen (Teil-)Bürgschaft der Gesellschafter dar. Damit demonstriert der Existenzgründer / Unternehmer seine unternehmerische Verantwortung.
Die MBG kann keine Beteiligungen im Rahmen einer Sanierung übernehmen, sowie für Maßnahmen, die nach KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Finanzierung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen aus allen Branchen, sofern deren Konzept und Finanzierung tragfähig und Erfolg versprechend sind.
Die Konditionen sind abhängig vom Beteiligungsprogramm und setzen sich in der Regel aus einer jährlichen Festvergütung (zahlbar quartalsweise) und einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen. Außerdem wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig.
Neben einem Erfolg versprechenden, schlüssigen Konzept orientiert sich die Höhe der Beteiligung am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens. Darüber hinaus wird ein qualifiziertes Management erwartet. Die Gesamtfinanzierung muss ausreichend und gesichert sein. Daneben gibt es in einzelnen Programmen weitere formale Voraussetzungen und Einschränkungen (z.B. maximale Beteiligungshöhe).
Mezzanine-Kapital ist rechtlich Fremdkapital, das durch vertragliche Ausgestaltung einen eigenkapitalähnlichen Charakter bekommt. Die gebräuchlisten Formen sind Genussscheine, Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen. Allen Formen gemein ist, dass keine Sicherheiten (Ausnahme (Teil-)Bürgschaft der Gesellschafter) zu stellen sind und sie im Insolvenzfall nach den übrigen Gläubigern - aber vor dem Eigenkapital - bedient werden. Der Begriff Mezzanine ist italienischen Ursprungs und bezeichnet in der Architektur ein Zwischengeschoß - Mezzanine-Kapital steht zwischen Eigen- und Fremdkapital.