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SERVICE & DOWNLOADS - FAQ

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Beteiligung. Sollten Sie nicht finden, was Sie suchen, zögern Sie nicht uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.

FAQ - Bürgschaft Allgemein

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank Bayern ersetzt mit Ihrer Bürgschaft fehlende Sicherheiten und ermöglicht somit einer Hausbank die Gewährung von Krediten.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Bürgschaft erfüllt werden?

Neben den formalen Voraussetzungen, wie

  • Investition in Bayern
  • wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben
  • bankmäßig ausreichende Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

müssen weitere Anforderungen erfüllt sein, damit wir uns engagieren können. Hier sind die wesentlichsten aufgeführt:

  • Der Geschäftsinhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter verfügt über die fachliche und kaufmännische Eignung
  • Bei dem Vorhaben handelt es sich unter Berücksichtigung des marktrelevanten Umfeldes um ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zur Schaffung bzw. Sicherung einer tragfähigen Existenz
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse (sowohl privat als auch betrieblich) sind geordnet
Was kostet eine Bürgschaft?

Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision aus der Kreditsumme berechnet.

Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau (Link zum Konditionentableau)

Welche Finanzierungen werden gefördert?

Grundsätzlich können wir alle Kreditarten verbürgen, die von Kreditinstituten zur Finanzierung gewerblicher Vorhaben angeboten werden. Dazu gehören mittel- und langfristige Hausbankdarlehen ebenso, wie Kontokorrent- und Bürgschaftsrahmen oder von öffentlichen Förderinstituten refinanzierte Programmkredite.

Verbürgt werden können daher Kredite, die insbesondere folgenden Vorhaben dienen:

  • Betriebserweiterung und/oder Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z. B. Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung/Maschinen/technische Anlagen, Eröffnung einer Filiale, Erwerb bzw. Errichtung eines Betriebsanwesens, Warenlageraufstockung sowie zusätzliche Betriebsmittel.
  • Existenzgründung Neuerrichtung, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen (auch innerhalb der Familie)
  • Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z. B. (Ersatz-)Beschaffung von Maschinen und Einrichtungsgegenständen
  • Leasingfinanzierungen

Sanierungs- und Akzeptkredite sowie eine Ablösung von Bankverbindlichkeiten können nicht verbürgt werden.

Welche Branchen können gefördert werden?

Das zu fördernde Unternehmen ist den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten oder Garten- und Landschaftsbau zuzuordnen.

Das Förderprogramm ERP-Gründung und Nachfolge ist für alle Branchen offen.

Gibt es eine betragliche Obergrenze für unsere Bürgschaft?

Unsere Bürgschaftsverpflichtung zugunsten eines Kreditnehmers bzw. einer Kreditnehmereinheit darf derzeit 2 Mio. EUR nicht übersteigen.
Aber auch für höhere Bürgschaftsanträge sind wir Ihr Ansprechpartner. Vielfach lassen sich die Vorhaben dann mit "kombinierten Bürgschaften" oder konsortial realisieren.

Was ist die Aufgabe der Bürgschaftsbank Bayern?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Aufgabe der Bürgschaftsbank ist es, diesen Nachteil auszugleichen. Sie übernimmt deshalb gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, sofern deren sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben an fehlenden Sicherheiten zu scheitern drohen.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird über ein Kreditinstitut beantragt. Die Kreditinstitute arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und kennen die Antragswege.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt nur zu einem Teil das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut.

Das Kreditinstitut selbst muss also ein entsprechendes Eigenrisiko tragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wo kann man nähere Informationen zu Bürgschaften erhalten?

Bitte wenden Sie sich an die Bürgschaftsbank Bayern (siehe Rubrik "Über uns") (Link setzten)